Tierschutzgesetz: Dauerhafte Anbindung von Hunden im Freien ohne besondere Schutzvorrichtungen verboten
Ein Hundehalter darf seine Hunde nicht in der sog. "Punktanbindung" im Freien halten. Auch darf die zuständige Behörde dem Hundehalter aufgeben, bei der Haltung von Hunden im Freien diesen ganzjährig…