Grundlos gebremst: Gefährdung begründet Mithaftung
Wer im Straßenverkehr sein Fahrzeug grundlos abbremst, gefährdet andere Verkehrsteilnehmer und haftet für einen daraus entstandenen Schaden mit 30 Prozent. Das hat das Amtsgericht München rechtskräftig geurteilt. Der verhandelte Fall:…