Autobeschädigung: Falschparker muss sich kein Mitverschulden anrechnen lassen
Wer absichtlich gegen einen ordnungswidrig geparkten PKW tritt, haftet für den dadurch entstandenen Schaden, ohne dass sich der PKW-Fahrer ein Mitverschulden anrechnen lassen muss. Das hat das Amtsgericht München rechtskräftig…