Stall in alter Scheune: Keine Pferdehaltung im allgemeinen Wohngebiet
Ein Stall zur zeitweisen Unterbringung von bis zu fünf Pferden sowie eine ca. 60 qm große Freifläche sind in einem allgemeinen Wohngebiet in einer Südpfalzgemeinde nicht baugenehmigungsfähig. Das hat das…