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Trittschall

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Altbauwohnung: Mangelhafter Tritt- und Luftschallschutz rechtfertigt keine Mietminderung

  • Beitrag veröffentlicht:Juni 6, 2013

Eine Mietwohnung in einem älteren Gebäude weist in schallschutztechnischer Hinsicht keinen Mangel auf, wenn der Tritt- und der Luftschallschutz nur den zur Errichtungzeit des Gebäudes geltenden DIN-Normen entsprechen. Das hat…

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