Weggespülte Uferböschung: Kein Anspruch auf Wiederherstellung nach Unwetter
Eigentümer eines an einem Bach gelegenen Grundstücks, dessen Ufer ausgespült worden ist, haben im Allgemeinen keinen Anspruch gegen die Gemeinde auf Wiederherstellung. Das entschied das Verwaltungsgericht Freiburg. Anlass für die…