Blockheizwerk im selbstgenutzten Einfamilienhaus: Energieerzeuger gilt umsatzsteuerrechtlich als Unternehmer
Der Betreiber eines Blockheizkraftwerks im selbstgenutzten Einfamilienhaus gilt umsatzsteuerrechtlich als Unternehmer, wenn er den Strom teilweise, regelmäßig und nicht nur gelegentlich gegen Entgelt in das allgemeine Stromnetz einspeist. Das hat…