Jagd nach Taschendieb: Gesetzliche Unfallversicherung muss nicht immer für Sturzfolgen aufkommen
Wer sich bei der Verfolgung eines Taschendiebs verletzt, steht grundsätzlich unter dem Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung. Dies gilt auch, wenn sich das Geschehen im Ausland abspielt. Kein versicherter „Arbeitsunfall“ im…