Verständigungspflicht: Kein automatisches Rechts-vor-Links in Parkhäusern
Fahrbahnen auf großflächigen Parkplätzen und Decks in Parkhäusern gelten weder als Kreuzungen noch Einmündungen im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Sie dienen nicht dem fließenden Verkehr und unterliegen damit nicht der Rechts-fährt-vor-Links-Regel.…