Keine Übertragung der Tätigkeit: Wohnungsverwalter muss selbst verwalten
Der bestellte Verwalter einer Eigentümergemeinschaft muss deren Wohnungseigentum auch tatsächlich selbst verwalten. Er darf die damit verbundenen Arbeiten zumindest nicht gänzlich an jemand anderes delegieren. Die mit der besonderen Vertrauensstellung…