Wohnungseigentumsgesetz: Fehlende Einladung macht Beschlüsse „nur“ anfechtbar
Unterbleibt die Einladung eines Wohnungseigentümers zu einer Eigentümerversammlung, führt dies regelmäßig nur zur Anfechtbarkeit der in der Versammlung gefassten Beschlüsse, nicht aber zu deren Nichtigkeit. Das stellte der Bundesgerichtshof (BGH)…