Eintritt der Mieterhöhung: Mieter müssen verfrühtes Mieterhöhungsverlangen hinnehmen
Ein Vermieter kann eine Mieterhöhung erst mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt als dem sich aus § 558a BGB ergebenden Zeitpunkt geltend zu machen. Die Rechte des Mieters werden hierdurch…